Weiterbildung

Beitrag an die Weiterbildung in der Gebäudetechnikbranche im Kanton Bern

 

Beitragsberechtigt sind alle Personen, die

- dem AVE GAV unterstellt sind
- Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeiträge leisten

Höhe der Beiträge

- Die einzelnen Vergütungen sind der Tabelle im Reglement zu entnehmen.
- Arbeitnehmer von Suissetec-Firmen erhalten zusätzliche Beträge, da diese Firmen noch einen zusätzlichen Regionalbeitrag leisten.
- Die Beitragssätze kommen zur Anwendung, sofern der Gesuchsteller in den letzten 12 Monaten durch den/die Arbeitgeber gemeldet und abgerechnet wurde.
- Reisekosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten sowie Prüfungsgebühren werden nicht entschädigt.

Geltendmachung

- jeder Kurs wird nur einmal subventioniert
- muss innerhalb von 12 Monaten seit Abschluss mittels Gesuch eingereicht werden
- kann vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eingereicht werden
- dem Gesuch müssen Rechnung und Bestätigung beiliegen

Detailliertere Bestimmungen zur Gewährung von Weiterbildungsbeiträgen finden Sie im Reglement über die Weiterbildungsbeiträge.

Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.