Weiterbildung
Beitrag an die Weiterbildung in der Gebäudetechnikbranche im Kanton Bern
Beitragsberechtigt sind alle Personen, die
- dem AVE GAV unterstellt sind
- Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeiträge leisten
Höhe der Beiträge
- Die einzelnen Vergütungen sind der Tabelle im Reglement zu entnehmen.
- Arbeitnehmer von Suissetec-Firmen erhalten zusätzliche Beträge, da diese Firmen noch einen zusätzlichen Regionalbeitrag leisten.
- Die Beitragssätze kommen zur Anwendung, sofern der Gesuchsteller in den letzten 12 Monaten durch den/die Arbeitgeber gemeldet und abgerechnet wurde.
- Reisekosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten sowie Prüfungsgebühren werden nicht entschädigt.
Geltendmachung
- jeder Kurs wird nur einmal subventioniert
- muss innerhalb von 12 Monaten seit Abschluss mittels Gesuch eingereicht werden
- kann vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eingereicht werden
- dem Gesuch müssen Rechnung und Bestätigung beiliegen
Detailliertere Bestimmungen zur Gewährung von Weiterbildungsbeiträgen finden Sie im Reglement über die Weiterbildungsbeiträge.
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.