DIE PARITÄTISCHE KOMMISSION DER GEBÄUDETECHNIKBRANCHE IM KANTON BERN (PK GT BE)
Der Vollzug umfasst gemäss Art. 10.2 des AVE GAV unter anderem folgende Aufgaben:
- Erteilung von Auskünften an Betriebe und Arbeitnehmer:innen
- Unterstellungsabklärungen bei neu gegründeten Betrieben
- Durchführung von Betriebskontrollen und Baustellenkontrollen
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
Paritätisch bedeutet, dass sich die Kommission aus gleich vielen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt.