Quittungsbelege
Arbeitnehmende, die bei einer Gewerkschaft Mitglied sind, können die abgezogenen Vollzugskostenbeiträge bei ihrer Gewerkschaft zurückfordern.
Die entsprechenden Formulare können hier heruntergeladen werden:
- suissetec-Betriebe: Quittungsbeleg
- swisssolar- und AVE-Betriebe: Quittungsbeleg